Wer ist für eine Laserbehandlung geeignet?
Die Personen, die für eine Laserbehandlung in Frage kommen, lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Personen, die über 18 Jahre alt sind und einen geringen Grad an Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus haben.
Personen, die über 21 Jahre alt sind und einen hohen Grad an Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus haben.
Personen mit ausreichender Hornhautdicke.
Personen, deren Brillenstärke sich innerhalb eines Jahres vor dem Datum, an dem die Behandlung in Betracht gezogen wird, nicht wesentlich erhöht hat.
Diejenigen, die keine Augenkrankheiten wie Karotokonus, Augendruck haben.
Diejenigen, die keine systemischen Krankheiten wie fortgeschrittene Diabetes, Rheuma haben.
Personen, die nicht schwanger sind und nicht stillen.
Für das Verfahren sollte eine Entscheidung nach einer ausführlichen ärztlichen Untersuchung getroffen werden.
Erstellungsdatum : 18.09.2022
Datum der Aktualisierung : 22.05.2023